RAV - Stellenmeldepflicht tritt in Kraft
Bern, 16.05.2018
Die Stellenmeldepflicht der Unternehmen gegenüber den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Sie betrifft Berufe, in denen eine hohe Arbeitslosenquote herrscht.
Quelle: seco.admin.ch