Ab dem 1. Januar 2026 wird Nachstellung (Stalking) in der Schweiz als eigenständiges Strafdelikt geahndet
Bern, 20.06.2025
Ab dem 1. Januar 2026 wird Nachstellung (Stalking) in der Schweiz als eigenständiges Strafdelikt geahndet. Wer einer Person nachstellt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die persönliche Freiheit und den Schutz der Betroffenen zu stärken, die oft unter psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen leiden, wie der Bund schreibt. Nachstellung kann künftig auf Antrag der Betroffenen strafrechtlich verfolgt werden.
Quelle: www.ejpd.admin.ch