Berufliche Vorsorge, Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2026
Bern, 09.10.2025
Auf den 1. Januar 2026 werden die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 %.
Quelle: www.bsv.admin.ch