Zulässige Renditen im Mietrecht werden klarer geregelt
Bern, 25.02.2026 - Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Vernehmlassung zu einer Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) eröffnet. Ziel ist es, die Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht zu präzisieren, die Anwendung der jüngeren Bundesgerichtspraxis zu klären und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. Die Verordnungsanpassung setzt die Motion 22.4448 Engler um. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. Juni 2026.
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