Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern soll weiterhin möglich sein
Bern, 02.09.2026
In einem Tiefzinsumfeld soll die Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitsgelder weiterhin zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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