BR - Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

14. Jun 2021

Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Bern, 19.05.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Quelle: bj.admin.ch