BR - Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten

03. Jun 2026

Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten

Bern, 27.05.2026

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Quelle: www.admin.ch