BR - Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
Bern, 07.11.2018
An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Quelle: admin.ch