BR - Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

07. Nov 2021

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Bern, 03.11.2021

Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3.11.2021 beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Quelle: www.admin.ch