Bern, 17.11.2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2026 unverändert. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Quelle: www.estv.admin.ch

Bern, 17.11.2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2026 unverändert. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Quelle: www.estv.admin.ch