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BSV – Die Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Observationen durchführen

BSV – Die Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Observationen durchführen

Bern, 30.08.2019

Am 1. Oktober 2019 treten die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten in Kraft. Diese sind notwendig, damit die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen können.

Quelle: bsv.admin.ch