Bern, 16.05.2018
Die Stellenmeldepflicht der Unternehmen gegenüber den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Sie betrifft Berufe, in denen eine hohe Arbeitslosenquote herrscht.
Quelle: seco.admin.ch

Bern, 16.05.2018
Die Stellenmeldepflicht der Unternehmen gegenüber den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Sie betrifft Berufe, in denen eine hohe Arbeitslosenquote herrscht.
Quelle: seco.admin.ch